Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Büroflächen, Coworking und Meetingräume von meinbüro Hamburg
Stand April 2026
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vermietung und Nutzung von Büroflächen, Coworking-Arbeitsplätzen, Konferenz-, Meeting- und Seminarräumen sowie damit verbundenen Zusatzleistungen durch die helppo GmbH, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „meinbüro Hamburg“. Soweit in diesen AGB, in Angeboten, auf Websites, im Buchungssystem oder in sonstigen Unterlagen die Bezeichnung „meinbüro Hamburg“ verwendet wird, ist stets die helppo GmbH Vertragspartner.
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter und Vertragspartner ist die helppo GmbH, Gluckstraße 57, 22081 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Ann-Kathrin Romeike, E-Mail: kontakt@meinbuero.me, Telefon: +49 40 180241361.
Die Leistungen werden unter der Geschäftsbezeichnung „meinbüro Hamburg“ angeboten.
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Einzelbüros, Teambüros, Coworking-Arbeitsplätzen, Konferenz-, Meeting- und Seminarräumen sowie technischer Ausstattung und ergänzender Serviceleistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Überlassung von Büroflächen, Arbeitsplätzen, Besprechungsräumen und sonstigen Flächen am Standort Gluckstraße 57, 22081 Hamburg sowie die Erbringung der jeweils vereinbarten Zusatzleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung, dem Einzelvertrag, der Preisliste oder dem gebuchten Tarif.
Die Überlassung erfolgt nach Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf einen bestimmten Raum, einen bestimmten Arbeitsplatz, eine bestimmte Etage oder eine bestimmte Ausstattung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 3 Leistungsbereiche
Der Anbieter bietet insbesondere folgende Leistungsbereiche an:
1. Büroflächen
Vermietet werden Einzelbüros, Teambüros und sonstige Büroflächen in unterschiedlichen Größen und Ausstattungen.
Je nach gebuchtem Konzept können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:
- übliche Betriebs- und Nebenkosten, insbesondere Strom, Wasser und Heizung
- Empfangsservice zu den ausgewiesenen Servicezeiten
- Post- und Paketannahme
- Büroreinigung
- Internet
- Möblierung
- Besprechungsraumnutzung
- Parkplätze oder sonstige Zusatzleistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
2. Coworking-Arbeitsplätze
Coworking-Arbeitsplätze können vor Ort, auf Anfrage oder online über das Buchungssystem Anny als Flex Desk, Fixed Desk, tageweise, wochenweise oder monatlich gebucht werden.
Je nach gebuchtem Tarif können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:
- Nutzung eines Arbeitsplatzes im Coworking-Bereich
- Internetzugang
- Mitnutzung der Gemeinschaftsflächen
- Nutzung der vorhandenen Infrastruktur
- Kaffee oder weitere im Tarif ausgewiesene Inklusivleistungen
- Nutzung zu den jeweils vereinbarten Zeiten
Ein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung, insbesondere bei einem Fixed Desk.
3. Konferenz-, Meeting- und Seminarräume
Konferenz-, Meeting- und Seminarräume können stundenweise, tageweise oder im Rahmen anderer Pakete gebucht werden.
Je nach Raum und Buchung können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:
- Nutzung des gebuchten Raumes für die vereinbarte Dauer
- Internetzugang
- übliche Präsentationstechnik
- Whiteboard, Flipchart oder vergleichbare Ausstattung
- sonstige vereinbarte Zusatzleistungen
§ 4 Vertragsabschluss
Die Darstellung von Büroflächen, Coworking-Arbeitsplätzen, Meetingräumen, Technik und Zusatzleistungen auf Websites, in Preislisten, Exposés, Buchungssystemen oder sonstigen Unterlagen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern die Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot abzugeben.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung oder Anmietung in Textform bestätigt, eine Rechnung stellt oder die Fläche beziehungsweise Leistung tatsächlich zur Nutzung freigibt.
Der Anbieter ist berechtigt, den Vertragsabschluss von einer Identitätsprüfung, Legitimationsprüfung oder Bonitätsprüfung abhängig zu machen.
§ 5 Online-Buchungen und Buchungssysteme
Buchungen von Büroflächen, Coworking-Arbeitsplätzen, Meeting-, Konferenz- und Seminarräumen sowie Zusatzleistungen können auch über ein Online-Buchungssystem, insbesondere über Anny, erfolgen.
Dies gilt ausdrücklich auch für die Buchung von Coworking-Arbeitsplätzen, unabhängig davon, ob diese als Flex Desk, Fixed Desk, tageweise, wochenweise oder monatlich angeboten werden.
Mit Auswahl der gewünschten Leistung im Buchungssystem gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Bestätigung, Freischaltung, Rechnungsstellung oder tatsächliche Leistungserbringung durch den Anbieter zustande.
Die im Buchungssystem dargestellten Leistungen, Preise, Laufzeiten, Zeitfenster, Verfügbarkeiten und Zusatzoptionen gelten nur insoweit, wie sie mit diesen AGB und der jeweiligen Buchungsbestätigung übereinstimmen.
Anny dient ausschließlich als technisches Buchungs- und Verwaltungssystem. Vertragspartner bleibt stets die helppo GmbH, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „meinbuero Hamburg“.
Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen der Buchung abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und Änderungen seiner Daten unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Mietbeginn, Nutzungsdauer und Vertragslaufzeit
Der Beginn der Nutzung ergibt sich aus der jeweiligen Buchung oder Vereinbarung.
Bei Büroflächen und Coworking-Arbeitsplätzen richtet sich die Vertragslaufzeit nach dem individuellen Vertrag, dem gebuchten Tarif oder der Buchungsbestätigung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt für Büroflächen und Coworking-Arbeitsplätze eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät, die Mietfläche oder den Arbeitsplatz vertragswidrig nutzt, unrichtige Angaben zu seiner Person oder seinem Unternehmen gemacht hat oder den Geschäftsbetrieb im Haus nachhaltig stört.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
Bei Meeting-, Konferenz- und Seminarräumen beginnt die Nutzung mit dem gebuchten Zeitpunkt. Wird der Raum bereits vor dem gebuchten Zeitpunkt übernommen oder genutzt, gilt dieser frühere Zeitpunkt als Beginn der kostenpflichtigen Nutzung.
Die Nutzung endet mit dem vereinbarten Endzeitpunkt. Eine Nutzung über die gebuchte Zeit hinaus wird nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet, sofern eine Verlängerung betrieblich möglich ist.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise gemäß Preisliste, Angebot, Buchungssystem oder individueller Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Soweit nicht anders vereinbart, sind bei Büroflächen die im jeweiligen Konzept enthaltenen Neben- und Servicekosten mit dem vereinbarten Mietpreis abgegolten. Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
Bei Coworking-Arbeitsplätzen und Meetingräumen ist die Vergütung, sofern nicht anders vereinbart, vor Nutzungsbeginn oder unmittelbar nach Rechnungseingang fällig.
Der Anbieter ist berechtigt, Vorkasse, Abschlagszahlungen, Zwischenabrechnungen oder eine Kaution zu verlangen.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
§ 8 Nutzung der Flächen und Arbeitsplätze
Die vermieteten Flächen und Arbeitsplätze dürfen ausschließlich zu geschäftlichen, üblichen und rechtmäßigen Zwecken genutzt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Räume, Arbeitsplätze, Gemeinschaftsflächen, Einrichtungen und technische Ausstattung pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
Eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch seine Nutzung keine Störungen, Gefährdungen oder unzumutbaren Beeinträchtigungen für andere Nutzer, Mieter, Besucher oder den laufenden Betrieb entstehen.
§ 9 Gemeinschaftsflächen und Services
Soweit vorhanden, dürfen Empfang, Gemeinschaftsflächen, Wartebereiche, Küche, Caféteria oder sonstige gemeinschaftlich genutzte Flächen im Rahmen der betrieblichen Abläufe und der Hausordnung genutzt werden.
Serviceleistungen wie Empfang, Post- und Paketannahme, Reinigung, Internet, Kaffeeversorgung oder Besprechungsraumnutzung werden nur im jeweils vereinbarten oder allgemein ausgewiesenen Umfang geschuldet.
Ein Anspruch auf Leistungen außerhalb der ausgewiesenen Servicezeiten oder außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs besteht nicht.
§ 10 Meetingräume, Technik und Zusatzleistungen
Die Leistung des Anbieters bei Meeting- und Seminarräumen besteht in der Bereitstellung des gebuchten Raumes und der vereinbarten technischen Ausstattung.
Zusatzleistungen wie Bewirtung, Catering, Snacks, Getränke, Sondertechnik oder besondere Bestuhlungs- und Ausstattungswünsche werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Soweit Zusatzleistungen durch externe Dienstleister erbracht werden, übernimmt der Anbieter hierfür keine eigenständige Garantie oder Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig.
Technische Anpassungen, Softwareinstallationen oder Hardwarelösungen, die über die übliche Standardausstattung hinausgehen, können gesondert nach Aufwand berechnet werden.
§ 11 Inhalte, Durchführung und Verantwortung des Kunden
Für Inhalte, Abläufe und die ordnungsgemäße Durchführung von Besprechungen, Schulungen, Konferenzen, Seminaren, Präsentationen oder sonstigen Veranstaltungen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter, Beauftragten, Teilnehmer, Besucher und Gäste die vertraglichen Regelungen, die Hausordnung und die gesetzlichen Vorschriften einhalten.
§ 12 Stornierung
Stornierungen gelten ausschließlich für Meeting-, Konferenz- und Seminarräume sowie für hierfür gesondert gebuchte Zusatzleistungen.
Stornierungen müssen in Textform erfolgen.
Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, gelten für Besprechungs-, Konferenz- und Seminarräume folgende Stornierungsregelungen:
- bis 9 Werktage vor Nutzungsbeginn: kostenfrei
- ab 8 Werktagen vor Nutzungsbeginn: 50% des vereinbarten Entgelts
- ab 3 Werktagen vor Nutzungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Entgelts
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bereits beauftragte oder nicht mehr stornierbare Fremdleistungen, insbesondere Catering oder Sondertechnik, werden zusätzlich in der tatsächlich angefallenen Höhe berechnet.
Für Büroflächen und Coworking-Arbeitsplätze gelten keine Stornierungsregelungen, sondern ausschließlich die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
§ 13 Übergabe und Rückgabe
Bei Büroflächen erfolgt die Übergabe zum vereinbarten Mietbeginn.
Bei Vertragsende oder Nutzungsende sind die Flächen, Räume, Arbeitsplätze, Schlüssel, Zutrittsmedien, Möbel und sonstige überlassene Gegenstände vollständig und ordnungsgemäß zurückzugeben.
Vom Kunden eingebrachte Gegenstände sind rechtzeitig zu entfernen. Nach Ablauf der Nutzung zurückgelassene Gegenstände können auf Kosten des Kunden entfernt, eingelagert oder entsorgt werden, sofern der Kunde diese trotz Aufforderung nicht abholt.
§ 14 Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für technische Ausfälle, Internetausfälle, Energieunterbrechungen, Einschränkungen der Nutzbarkeit, Ausfälle externer Dienstleister, kurzfristige Raumänderungen aus sachlichem Grund sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden des Kunden.
§ 15 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Beauftragten, Besucher, Teilnehmer, Gäste oder sonstige ihm zurechenbare Dritte verursacht werden.
Dies gilt insbesondere für Schäden an Räumen, Mobiliar, Technik, Zutrittssystemen, Gemeinschaftsflächen und sonstigen Einrichtungen.
§ 16 Hausrecht und Hausordnung
Der Anbieter übt in sämtlichen Räumlichkeiten das Hausrecht aus.
Der Kunde hat die jeweils geltende Hausordnung zu beachten.
Bei Verstößen gegen den Vertrag, die Hausordnung, gesetzliche Vorschriften oder bei Störung des Betriebs ist der Anbieter berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören insbesondere die Aufforderung zur Unterlassung, der Ausschluss einzelner Personen von der Nutzung, die Sperrung von Zugängen oder im schwerwiegenden Fall die außerordentliche Kündigung.
§ 17 Höhere Gewalt
Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, technischer Störungen, Sicherheitsgründen oder sonstiger unvorhersehbarer und vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, soweit gesetzlich zulässig.
Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet, soweit keine gleichwertige Ersatzlösung angeboten wurde. Eine Erstattung von Reise-, Übernachtungs-, Personal- oder sonstigen Folgekosten erfolgt nicht.
§ 18 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und soweit dies für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 19 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Stand April 2026