Hausordnung von meinbüro Hamburg

Stand April 2026

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Diese Hausordnung regelt das Zusammenleben und die Nutzung der von der helppo GmbH unter der Geschäftsbezeichnung „meinbüro Hamburg“ betriebenen Büro-, Coworking-, Meeting- und Gemeinschaftsflächen. Sie gilt für alle Mieter, Nutzer, Kunden, Mitarbeiter, Besucher, Gäste und sonstige Personen, die sich in den Räumlichkeiten oder auf dem Grundstück aufhalten.

Ziel dieser Hausordnung ist ein geordneter, sicherer und rücksichtsvoller Betrieb, damit sich alle Nutzer im Haus wohlfühlen und die Flächen ohne Beeinträchtigungen nutzen können.

§ 1 Allgemeine Rücksichtnahme

Alle Nutzer haben sich so zu verhalten, dass andere Mieter, Coworker, Besucher und Mitarbeiter nicht gestört, gefährdet oder unzumutbar beeinträchtigt werden.

Die gemeinschaftliche Nutzung der Flächen setzt gegenseitige Rücksichtnahme, Ordnung, Sorgfalt und einen respektvollen Umgang voraus.

§ 2 Lärm

Vermeidbarer Lärm ist in sämtlichen Büroräumen, Coworking-Bereichen, Besprechungsräumen, Fluren, im Treppenhaus, im Innenhof, auf der Terrasse und auf dem gesamten Grundstück zu unterlassen.

Musik, Videos, Lautsprecher, Radios und sonstige Tonquellen sind auf Zimmerlautstärke zu beschränken.

Bei Feiern oder Veranstaltungen aus besonderem Anlass ist vorab die Zustimmung des Anbieters einzuholen. Andere Nutzer sind rechtzeitig zu informieren.

§ 3 Sicherheit und Schließzeiten

Unter Sicherheitsaspekten sind Eingangstüren und Treppenhaustüren in der Zeit von 18:00 Uhr bis 7:00 Uhr geschlossen zu halten.

Haus-, Innenhof- und Terrasseneingänge, Treppen, Flure und sonstige Verkehrsflächen sind als Flucht- und Rettungswege grundsätzlich freizuhalten.

Das Abstellen von Gegenständen in diesen Bereichen ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Gehhilfen und Rollstühle, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Nutzer nicht unzumutbar behindert werden.

§ 4 Brandschutz und gefährliche Stoffe

Das Grillen mit Holzkohle ist auf der Terrasse, im Innenhof und auf dem gesamten Grundstück grundsätzlich nicht gestattet.

Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren oder Geruch verursachenden Stoffen in den Büroräumen, Arbeitsbereichen oder sonstigen Räumlichkeiten ist untersagt.

Offenes Feuer ist in den Innenräumen grundsätzlich nicht erlaubt, sofern keine ausdrückliche Zustimmung des Anbieters vorliegt.

§ 5 Verhalten bei Mängeln, Gasgeruch und Gefahren

Undichtigkeiten und sonstige Mängel an Gas-, Wasser- oder sonstigen Leitungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden. Elektrische Schalter dürfen nicht betätigt werden. Die Fenster sind zu öffnen und der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen. Zusätzlich ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

Sonstige Schäden, technische Störungen oder Gefahrenlagen sind ebenfalls ohne schuldhaftes Zögern zu melden.

§ 6 Lüften, Fenster und Witterung

Alle Büroräume, Coworking-Bereiche und sonstigen genutzten Flächen sind regelmäßig und ausreichend zu lüften. Dies gilt auch in der kalten Jahreszeit.

Die Lüftung soll grundsätzlich durch kurzes, ausreichendes Stoßlüften erfolgen. Dauerhaft gekippte Fenster sind insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Lager- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten.

Dachfenster sind bei Regen, Sturm oder Unwetter zu verschließen und zu verriegeln.

Fenster in Gemeinschaftsflächen sind bei Verlassen der Räume sowie bei ungünstiger Witterung ordnungsgemäß zu schließen, sofern keine anderweitige Regelung besteht.

§ 7 Rauchverbot

Das Rauchen ist in den gesamten Räumlichkeiten nicht gestattet.

Dies gilt insbesondere für Büroräume, Coworking-Bereiche, Konferenz-, Meeting- und Seminarräume, Flure, Treppenhäuser, Sanitärbereiche sowie sämtliche Gemeinschaftsflächen.

Sofern Außenbereiche zum Rauchen genutzt werden dürfen, sind Zigarettenreste ordnungsgemäß zu entsorgen.

§ 8 Reinigung und Sauberkeit

Büroräume, Gemeinschaftsflächen, Flure, Treppenhaus und Grundstück sind in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu erhalten.

Die angemieteten Räumlichkeiten sind so zu nutzen und zu hinterlassen, dass die laufende Reinigung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Für die regelmäßige Reinigung der angemieteten Räumlichkeiten hat der Mieter dem Reinigungspersonal Zugang zu gewähren, soweit dies erforderlich und vereinbart ist.

Abfälle, Geschirr, Verpackungen, Essensreste und sonstige zurückgelassene Gegenstände sind unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

§ 9 Fahrzeuge und Parken

Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen und ausdrücklich freigegebenen Flächen abgestellt werden.

Zufahrten, Eingänge, Hofflächen, Feuerwehrflächen, Rettungswege und sonstige Verkehrsflächen dürfen nicht zugeparkt oder blockiert werden.

Das Waschen, Reparieren oder Warten von Fahrzeugen auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Ölwechsel, Reinigungsarbeiten mit Reinigungsmitteln sowie sonstige technische Arbeiten am Fahrzeug.

Fremde Fahrzeuge dürfen sich nur für die zum Be- und Entladen erforderliche Zeit auf dem Grundstück aufhalten, soweit dies betrieblich zulässig ist.

§ 10 Haustiere

Das Mitbringen oder Halten von Haustieren in den Büroräumen, Coworking-Bereichen, Meetingräumen und Gemeinschaftsflächen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

Hiervon unberührt bleiben gesetzlich geschützte Assistenztiere, soweit deren Mitführung erforderlich ist.

Haustiere dürfen den Geschäftsbetrieb, andere Nutzer oder Besucher nicht stören, gefährden oder belästigen. Verunreinigungen durch Haustiere sind unverzüglich zu beseitigen.

§ 11 Nutzung von Gemeinschaftsflächen

Gemeinschaftsflächen dürfen nur im Rahmen ihres vorgesehenen Zwecks genutzt werden.

Küche, Wartebereiche, Empfang, Terrasse, Innenhof und sonstige gemeinsam genutzte Flächen sind pfleglich zu behandeln und ordentlich zu hinterlassen.

Inventar aus Gemeinschaftsflächen darf nicht ohne Zustimmung des Anbieters dauerhaft in andere Bereiche verbracht werden.

§ 12 Nutzung von Coworking- und Meetingflächen

Coworking-Arbeitsplätze, Besprechungsräume und Meetingflächen dürfen nur innerhalb der gebuchten oder vereinbarten Zeiten genutzt werden.

Reservierte Arbeitsplätze und Räume sind nach Ablauf der Nutzungszeit rechtzeitig freizugeben.

Technik, Mobiliar und Zubehör sind pfleglich zu behandeln. Festgestellte Schäden oder Funktionsstörungen sind unverzüglich mitzuteilen.

§ 13 Besucher, Gäste und Lieferungen

Jeder Nutzer ist für das Verhalten seiner Mitarbeiter, Besucher, Gäste, Teilnehmer, Kunden und Lieferanten verantwortlich.

Lieferungen, Pakete und Gegenstände dürfen Eingänge, Flure, Treppenhäuser, Innenhof- oder Terrassenzugänge nicht blockieren.

Besucher und Gäste dürfen die Flächen nur im Rahmen des jeweiligen Nutzungszwecks betreten und nutzen.

§ 14 Hausrecht

Die helppo GmbH beziehungsweise von ihr beauftragte Personen üben in sämtlichen Räumlichkeiten und auf dem gesamten Grundstück das Hausrecht aus.

Den Anweisungen des Anbieters oder ihrer Beauftragten ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit oder dem ordnungsgemäßen Betrieb dienen.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung, gegen vertragliche Regelungen oder gegen gesetzliche Vorschriften kann der Anbieter geeignete Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören insbesondere Verwarnungen, die Aufforderung zur Unterlassung, der Ausschluss einzelner Personen von der Nutzung oder weitere vertragliche Maßnahmen.

§ 15 Haftung für Schäden

Jeder Nutzer haftet für Schäden, die durch ihn selbst oder durch seine Mitarbeiter, Gäste, Besucher, Teilnehmer, Kunden oder sonstige ihm zurechenbare Personen verursacht werden.

Festgestellte Schäden sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

§ 16 Schlussbestimmungen

Diese Hausordnung ist Bestandteil der jeweiligen Nutzungs- und Vertragsverhältnisse, soweit auf sie Bezug genommen wird oder sie im Haus aushängt beziehungsweise digital zur Verfügung gestellt wird.

Der Anbieter ist berechtigt, diese Hausordnung aus sachlichem Grund anzupassen, soweit hierdurch keine unzumutbare Benachteiligung der Nutzer erfolgt.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Stand April 2026